Selbstständiges Beweisverfahren
Eine Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen unbürokratisch zu regeln.
Voraussetzung ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadens- bildes zu rechnen ist, in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch eine entscheidende Bedeutung gewinnt, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach §§ 485 - 494 ZPO.
In erster Linie bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden muss bzw. diese nicht auszuschließen sind, werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen zunehmend vor Baubeginn Sach- verständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen.
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